Artikel/Meinungen

Keine gerichtlich verordnete gemeinsame Obsorge…

wenn Eltern sich streiten oder nichts mehr miteinander zu tun haben wollen!

 

Neuer Gesetzesentwurf in Begutachtungsphase

Derzeit wird das Kindschafts- und Namenrecht reformiert und in Zusammenhang damit  auch die Obsorge neu geregelt. Der Gesetzesentwurf befindet sich gerade in der Begutachtungsphase, siehe:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00432/index.shtml

 

Gerichtlich verordnete gemeinsame Obsorge???

Am 10.10.12 präsentierten die Ministerinnen Gabriele Heinisch-Hosek und Beatrix Karl den neuen Gesetzesentwurf. Dieser beinhaltet u.a., dass bei strittigen Scheidungen und bei nicht-verheirateten Eltern die gemeinsame Obsorge auch gegen den Wunsch eines Elternteils von Gerichten angeordnet werden kann. Damit werden den Gerichten sehr komplexe und sensible Bereiche betreffende Prüfungsverfahren zugemutet, obwohl sie derzeit schon massiv unter Personalmangel leiden, und davon auszugehen ist, dass Richter und Richterinnen auf Grund ihrer Ausbildung keine Fachleute in familiären Fragen sind.

 

Negative Auswirkungen – Gewalt, Traumatisierung

Das Gericht kann künftig die gemeinsame Obsorge für sechs Monate anordnen, wenn die miteinander in Streit liegenden Elternteile keine gemeinsame Vereinbarung treffen. Viele Fraueneinrichtungen schlagen hier Alarm. Bei Gewaltbeziehungen ist der Schutz vor dem Gewalttäter das vorrangige Ziel nach der Trennung. Die im Gesetz vorgesehene Regelung prolongiert hingegen die Gewalt. Müttern und ihren Kindern wird zugemutet, sich mit gewalttätigen Männern und Vätern, die das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht beantragen, auseinanderzusetzen (Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann angeordnet werden). Nach Meinung von ExpertInnen wie PsychotherapeutInnen wird sich eine gerichtlich verfügte gemeinsame Obsorge im Konfliktfall keinesfalls zum Wohle des Kindes auszuwirken. Es wird ein drastisches Ansteigen an traumatisierten Kindern und Jugendlichen befürchtet.

„Ein gewalttätiger Partner und Vater hat vor allem im Sinne des Schutzes des Kindeswohls seinen Anspruch auf das Sorgerecht verwirkt. Das muss in den neuen Regelungen des Familienrechts garantiert sein.” (Verein Autonomer Österreichischer Frauenhäuser, Presseaussendung 12.10.12)

 

Veränderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf gefordert

Im Gesetzesentwurf ist ein wesentlicher Aspekt – die Frage nach der Verantwortung für Betreuung und Erziehung der Kinder v o r der Trennung – nicht entsprechend berücksichtigt. Es muss gewährleistet sein, dass dieser Punkt in richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle spielt.

Eine Lösung der Konflikte zwischen den Beteiligten ist anzustreben, noch b e v o r die Gerichte eingeschaltet werden – etwa in Form einer Schlichtungsstelle.

Die richterlich verordnete gemeinsame Obsorge darf nicht Gesetz werden! Wenn sich die Elternteile einig sind, brauchen sie weder Urteil noch Gericht, und bei Uneinigkeit und Konflikten ist es für alle Beteiligten besser, wenn ein Elternteil allein verantwortlich ist. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen eine klare Orientierung, wer Entscheidungen trifft!

 

 

 

Politisches Engagement jeder/jedes Einzelnen ist gefragt

Am 5. 11. endet die Begutachtungsfrist. Danach wird das Gesetz ehest möglich beschlossen. Jede einzelne Stimme dagegen zählt – deponiert diese bei möglichst vielen einflussnehmenden Politikerinnen!

Sollte die gemeinsame Obsorgeregelung nicht entschärft werden, rufen wir für den Tag der Beschlussfassung im Ministerrat zu einer Protestaktion am Ballhausplatz auf! (Infos dazu auf der Website)

Impressum: Plattform 20000frauen, Gusshausstr. 14, 1040 Wien; www.20000frauen.at

4 Antworten zu Artikel/Meinungen

  1. Stefanie sagt:

    An ruth:

    Vorausgeschickt: Ich bin aus Deutschland und schreibe aus diesem Hintergrund; in wieweit sich das auf Österreich übertragen lässt, kann ich nicht wirklich gut beurteilen.

    Meine persönliche Idealvorstellung wäre es, wenn Vater und Mutter – Ehe hin oder her, Beziehung hin oder her – sich Rechte und Pflichten teilen. So hätte ich MEIN Leben und das meines Kindes gerne gestaltet.

    Aber ich bin auch aufgeschlossen gegenüber anderen Lebensmodellen. Das betrifft alle möglichen Spielarten von Regenbogenfamilien, Alleinerziehende, aber auch das klassische Modell.

    Ich glaube auch nicht, dass in ALLEN Fällen von gerichtlichen Verfahren nur Mütter diskriminiert werden.

    Dennoch gibt es bestimmte – u.a. von Väterrechtlern geschürte – Ideologien, die vor allem Mütter treffen. Daneben gibt es sicher auch bestimmte Ideologien, die sich gegen Männer richten.

    Ich bin weit davon entfernt, diese Prozesse zu durchschauen.

    Als problematisch empfinde ich vor allem zugrundeliegende Biologismen.

    Auch wenn historisch betrachtet in Deutschland „frauenverherrlichende“ Biologismen nicht verantwortlich sind für die bisherige Privilegierung unverheirateter Frauen in Bezug auf das Sorgerecht, so gibt es dennoch Frauen und Männer, die diese Privilegierung aufgrund von Biologismen aufrechterhalten wollen.

    Problematisch an den Neuerungen des Sorgerechts ist aus meiner Sicht nicht die Tatsache der Gleichstellung von Vätern; diesen Aspekt begrüße ich sogar, sondern die Tatsache, dass ein Automatismus durch einen neuen ersetzt zu werden droht: Wo bislang galt, dass Frauen, NUR weil sie biologisch Mütter sind, in diesen Fällen Sorgerecht haben, soll künftig gelten, dass Männer, NUR weil sie biologisch Väter sind, das Sorgerecht erhalten.

    Und darin liegt das Problem: Voraussetzung für das Sorgerecht muss mehr sein als biologische Verwandtschaft, nämlich zum einen positive Tatbestände wie tatsächliches Übernehmen der Verantwortung, die mit dem Sorgerecht einhergeht sowie negative Tatbestände wie die Abwesenheit von schädigendem Verhalten, wie zum Beispiel Gewalt.

    Das Sorgerecht kann im Prinzip von beiden Geschlechtern missbraucht werden bzw. wird es sicherlich auch.

    Dennoch gibt es für Mütter spezifische Probleme: es sind nun einmal Mütter, die in den häufigsten Fällen die tatsächliche Verantwortung und Arbeit für ihre Kinder übernehmen. Ein gemeinsames Sorgerecht
    mit einem nicht in gleichem Maße Verantwortung und Arbeit übernehmenden Vater kann daher nicht zu einer Egalisierung der Situation beitragen, sondern verschiebt vielmehr das ohnehin vorhandene Ungleichgewicht noch mehr, da es ein weiterer belastender Faktor für die Kernfamilie ist – und zu dieser würde ich nur diejenigen zählen, die tatsächlich für die Kinder da sind.
    In der Praxis landen wir bei einem strukturell ähnlichen Modell wie dem, das in Deutschland noch bis 1970 der Fall war (Amtsvormundschaft):
    Ledige Mütter dürfen zwar die Hauptlasten der Elternschaft tragen, müssen aber einen externen Mann in wichtigen Angelegenheiten um Erlaubis bitten.

    Das ist bereits unsinnig, belastend und demütigend in den Fällen, in denen Väter sich nicht kümmern; wirklich brisant wird es aber im Kontext von Gewalt.

    Diese Problematik betrifft aber nicht nur ledige Mütter, sondern auch verheiratete/geschiedene und solche, die sich freiwillig das Sorgerecht einmal mit dem KV teilten. (und selbsteredend deren männliche Counterparts)

    Eigentlich würde auch eine Chance in der gegenwärtigen Debatte stecken: es könnte einen Anlass dazu geben, zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen Menschen das Sorgerecht haben sollten und unter welchen nicht und unter welchen Voraussetzungen ein gemeinsames Sorgerecht die beste Lösung ist und unter welchen eben nicht – vollkommen unabhängig davon, in welcher rechtlichen Beziehung die Eltern zueinander stehen.

    Das ist die Debatte, die ich gerne führen würde. Aber wo?

    • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

      Stephanie: Bitte versuch die Debatte genau HIER zu führen – hoffentlich steigen viele auf deinen differenzierten und interessanten Beitrag ein! DANKE!

  2. ruth sagt:

    hi,
    danke für diesen blog, ich finde das sehr wichtig. denn die väterrechtler, die in der öffentlichkeit auftreten, haben mit gleichberechtigung nicht viel am hut. reaktionäre machos, wenn ich das so formulieren darf.
    und die zwanghafte gemeinsame obsorge ist auch defintiv eine sache, gegen die es anzugehen gilt. so ein gesetz macht alles nur noch schlimmer.
    dennoch: dass es väter gibt, die ihre kinder nicht sehen dürfen und auch kein recht dazu haben, gibt es auch. ich selbst bezeichne mich als queer-feministin, nur um ein wenig einzugrenzen, woher meine politische sozialisation kommt. aber meinem besten freund geht es genau so. die mutter seines kindes, mit der er nur kurz zuammen war, hat schon längst einen anderne freund, mit dem sie das kind grosszieht. und weil sie es für besser hält, dass das kind eben so aufwächst und nicht noch einen anderen vater hat, will sie keinen kontakt. das ist der einzige grund. und was kann man dagegen tun? vielleicht weiss er (bzw wir) auch nicht genug bescheid, wie die rechte sind, aber es ist halt so schwierig, er will und kann sie ja nicht dazu zwingen.
    wisst ihr, selbst wenn die mehrheit anders aussieht, es gewalttäige väter gibt etc und viele mütter da mehr rechtlichen schutz brauchen als umgekehrt, so ist das doch einfach auch keine gute sitation so. ist man(n) nicht verheiratet (und heiraten sollte ohnehin mal abgeschafft werden, endlich), hat mann definitiv weniger rechte als die frau, wenn es um ein gemeinsames kind geht. und das ist ja wohl auch nicht zeitgemäss. sonder auch eher recht biologistisch. ich würde mir wünschen, wenn feministinnen sich des themas auch annehmen würden, in dem einfach klar die situation analysiert wird und möglichkeiten aufzeigen. denn sonst gibt es nur diese ultrarechten maskulinisten, die ein wunden punkt anschneiden, der einfach als punkt nicht wegzuleugnen ist. und den dann aber mit ihrer ideologie aufladen, was fatal ist. liebe grüsse und alles gute, ruth

  3. Brigitte Hornyik sagt:

    Gerade zurück von der Konferenz Männerpolitik in Berlin: Die Väterrechtler auch dort vertreten, mit den üblichen Geschichten von den armen traurigen Vätern, die nur zahlen, aber ihre Kinder nicht sehen dürfen….

    Gleichzeitig letzte Meldung auf ntv: Auch in Deutschland wird es die gemeinsame Obsorge für uneheliche Kinder gegen den Willen der Mutter geben, wenn der Vater mit seinem Antrag bei Gericht durchkommt – na fein!

    Daher nochmals der Aufruf:

    1) Stellt doch eure Erfahrungen als Mütter den herzerweichenden Geschichten der Väter gegenüber – dazu haben wir diesen blog eingerichtet!

    2) Protest wirkt nur dann, wenn wir VIELE sind – daher beteiligt euch bitte ALLE!!

    ah, und übrigens: Die erste Stellungnahme auf der oben verlinkten Parlamentsseite stammt vom Verein Vaterverbot…. – DIE nehmen sich nämlich ihre Stimme, auch wenn sie nur wenige sind…..

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