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21 Antworten zu Kontakt

  1. Stephan sagt:

    Ich als Mann finde Ihren Einsatz für Frauen äußerst lobenswert! Unterstütze selbst eine alleinerziehende Mutter (vor allem beim Erstellen von Dolumenten/Stellungnahme/etc) und bin schockiert wie das System funktioniert.

    Meine Erfahrungen zu „Kindeswohl“ / „gemeinsamer Obsorge“ sind:

    *) Das ganze wird zur Familiengerichtshilfe übergeben.
    *) Egal was vorher passiert ist (zugegebene Gewalt, etc.): Hauptsache der Vater sieht das Kind
    *) Der Vater kann der Mutter bei den Übergaben drohen und das vor der Familiengerichtshilfe zugeben.
    *) Der Vater flipt aus weil einmal der neue Partner das Kind übernehmen wollte.

    Empfehlung der Familienbeihilfe: Gemeiname Obsorge, ausgiebiges Kontaktrecht, Mutter muss trotz Drohungen Kind alleine übergeben und darf neuen Partner nicht mitnehmen.

    Auf Bedenken (Gewalt, Psychopharmaka, psychiatrische Behandlung, etc.) der Mutter wird nicht eingegangen bzw. wird die Erziehungsfähigkeit des Vaters nicht überprüft. Es gibt nur einen Termin Mutter/Kind (der sehr positiv bewertet wird) und keinen Termin Vater/Kind!

    Dazu werden Aussagen ungenau protokolliert, es besteht aktives Desinteresse die Sachen zu besprechen oder genauer zu hinterfragen.

    Danach kann man dann in Zeitungen berichten wieviel Konfliktsituationen man gelöst hat.

    Nun gut, die Richterin hat noch nicht entschieden. Ich bin gespannt was rauskommt.

    Gemeinsame Obsorge ist sinnvoll falls beide Eltern zusammenarbeiten. Ich hatte auch gemeinsame Obsorge mit meiner Exfrau (Kinder sind jetzt volljährig) und wir haben super zusammengearbeitet und sind auch gut befreundet.

    Bei gegenseitigem Hass ist die gerichtlich zwangsverordnete gemeinsame Obsorge ein Freibrief für Väter die weiter Gewalt auf ihre Exfrauen ausüben wollen.

    • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

      danke für deine Solidarität und deinen solidarischen Beitrag! besonders gut gefällt uns der letzte Satz, genau so ist es! und genau diese Befürchtung betreff eines Freibriefs zur Ausübung weiterer Gewalt bei der gerichtlich angeordneten gemeinsamen Obsorge haben auch Frauenhäuser und Gewaltschutzeinrichtungen im Begutachtungsverfahren geäussert – leider vergeblich.

      • Shanaya sagt:

        Ich habe den Eindruck, dass diverse Frauenrechtsorganisationen noch nicht begriffen haben, dass die gemeinsame Obsorge nur ein (kleinerer) Teilaspekt des gesamten Familienrechtswahns ist. Ob gemeinsame Obsorge oder nicht, die schrecklichen Abläufe an den Familinegrichten, finden auch bei alleiniger Obsorge statt. Die wirkliche schlimme Änderung durch das KindNamÄndG 2013 ist die Tatsache, dass nun auch bei unverheirateten Müttern, der Gutachtensauftrag statt „Ist die Mutter eine Gefahr?“ durch „Wer ist besser geeignet?“ ersetzt wurde. Das ist der größte Missstand, insb. bei kleinen Kindern! Hier haben dann gerade die besonders perfiden Gewalttäter leichtes Spiel, weil diese Gutachten trotz hoher Kosten extrem oberflächlich sind und natürlich auf der Ideologie der neuen Väterrechte fußen. Ein manipulativer und geschickter Gewalttäter, kann mit seinem Charme die teils sehr frustrierten involvierten Frauen, so auch die Gutachterinnen, leicht für sich einnehmen. Man sollte also weniger Energie darauf verwenden, die gemeinsame Obsorge zu bekämpfen, sondern bekämpfen, dass Väter, auch solche, die nie mit den Kindern zusammengelebt haben, die Möglichkeit eingeräumt bekommen haben, einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht zu stellen und ihnen durch Diffamierung der Mutter, es ihnen derzeit immer leichter gelingt, dass selbst Babies und Kleinkinder bei den Vätern leben müssen.

        • stephan sagt:

          Shanaya, Sie haben natürlich recht.
          Ich habe einen abstrusen fiktiven Fall begleitet bzw. begleite ihn noch.
          Da hat der gewalttätige Exgatte die (teilweise brutale) Gewalt vor der hinzugezogenen Familiengerichtshilfe zugegeben. Zusätzlich hat der Exgatte vor der Familiengerichthilfe zugegeben die Frau bei der Kindesübergabe bedroht zu haben (Kontaktrechte über Familiengerichtshilfe vereinbart).

          Daraus wurde dann die Empfehlung, dass die Übergaben weiter stattfinden sollen und dass die Frau das Kind alleine übergeben muss weil der Exgatte emotional (6 Montate nach der Trennung) noch nicht soweit ist falls die Frau zum Beispiel ihren neuen Freund mitnimmt.

          Persönlich bin ich da fast der Meinung, dass die Empfehlungen in diesem fiktiven Fall eine Beihilfe zur fortgesetzten Gewaltausübung darstellen.

          Auf jeden Fall habe ich entschieden, dass ich nach Abschluss des Falles eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicke. Werde dann (vielleicht hier falls die Platform es mir erlaubt) auch einen Blog dazu veröffentlichen.

          • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

            danke für diesen Beitrag! wir veröffentlichen gerne weitere Beiträge oder auch links zu blog-Einträgen!
            solidarische Grüsse, das MOR-Team

  2. Sophie Wiener sagt:

    Hallo! Ich wurde nach fast 10 Jahren Ehe und Familienarbeit als Mutter, Ehefrau und Hausfrau ohne Altersvorsorge von einem sehr wohlhabenden Ehemann geschieden, denn er sehr schlau war, ließ sich aus dem Grund von eigener Privat-Vorsorge mit Besitz von Immobilien von der gesetzlichen RV-Pflicht in Deutschland stillschweigend amtlich befreien; mich hatte er kurz vor der Geburt unseres Babys mit falschen Argumenten zur Gütertrennung gezwungen. Ich war ohne Vermögen. Doch das Gesetz bedenkt solche Kombination der Ehepartnern nicht. Ich wurde niemals offiziell von der gesetzlichen RV-Pflicht befreit. Während der ganzen Ehezeit hatte er für Vergrößern des eigenen Vermögens die beste Steuer-Kombination und die Steuerklasse und von mir den Rücken frei gehalten. Er eignete übe 14 Häuser, fuhr die teuersten Autos, ich war gezwungen meinen akademischen Beruf und dessen richtigen Berufs-Aufbau wegen der täglichen Pflege unseres schwer kranken Kindes zu unterbrechen und konnte nur geringfügig par tage im Monat arbeiten. In der Scheidung hieß es, er hat keine RV-Anwartschaften gesammelt also ist er mir nichts verpflichtet, denn im Versorgungsausgleich Gesetz wäre diese Situation nicht bedacht und daher wäre dort Gesetzlücke, auf diese sich meine Exmann stützte. Wieder rum musste ich meine Anwartschaften von meiner geringfügigen Arbeit während der Ehezeit mit ihm teilen, doch er mußte keine RV oder Altersvorsorge teilen und musste auch meine fehlende RV-Jahre nicht nachzahlen. So sieht die GLEICHSTELLUNG der Ehepartner und der Familie in Deutschland aus. Es gibt nicht einmal richtige Bezeichnung für Mutter und Hausfrau in einer Person, die natürlich täglich in Familie arbeitet – z.B. die oder der FamilienbildnerIn. Wäre diese Tätigkeit (oft auch mit viel längeren Arbeitszeiten, als in einer Firma) als Arbeit anerkannt, hätte mein Ehemann mir RV zahlen oder nachzahlen müssen. Doch anscheinend ist Mutter zu sein und Ehefrau und Hausfrau zu sein keine Arbeit, nur sehr großer Zeitvertreib…., für den man der RV unwürdig wäre? Ich muss jetzt 9 Jahre länger arbeiten um die pflichtige Monate und Jahre einzuholen. Mein Ex-Mann hat Allein-Sorgerecht eingeklagt, obwohl er sich überhaupt nicht um unseres Kind kümmerte, nicht währen der Ehezeit, nicht danach. Im Gegenteil hatte mit seinem Benehmen zum Kind es voll verscheucht und gemeinsam mit seiner neuen Lebensgefährtin (nach unserer Scheidung ca die 5. Freundin) das Kind dann beleidigt (Idiot und Dummer wiederholt es in seine Augen genannt), es im Keller schlafen lassen, während der paar Tagen (2-3 Tage) der Umgangsbesuche Katzenkloo säubern und und andere Arbeiten machen lassen, bis unseres Kind im Alter von 20 Jahren ablehnte seinen Vater mehr zu besuchen und mit ihm mehr zu sprechen. Ich musste mehrere Jahre gegen der Klage auf Alleinsorgerecht von meinem Ex-Mann kämpfen. Alle Ersparnisse dafür gegeben. Mein Kind, obwohl jetzt erwachsen, ist im Selbstwertgefühl von dem ihm gegenüber jahrelangen falschen und selbstgefälligen Verhalten von eigenem Vater so viel geschädigt worden, dass es ihm schwer fällt, sich in der Gesellschaft und im Leben zu recht zu finden. Also so sind viele Väter, selbstgefällig und gefühllos. Das Kind aber braucht beide Elternteile. Jugendamt sollte nach der seelischen Pflege und Wohl des Kindes von beiden Elternteilen schauen. Das sollte die Priorität vom Jugendamt sein. Jugendamt sollte im namen „des WOHLES DES KINDES“ die am Kind desinteressierten Elternteile dazu zwingen gut und richtig mit ihren Kindern bei den Umgangs-Besuchen umzugehen. Leider, das tut Jugendamt in Deutschland kaum. Es gibt in Deutschland überhaupt kein Verein, der Mütter in Scheidung zu ihrem Recht aufrichtig beraten kann. Die Rechtsanwälte führen Eine Mutter in solcher Situation nur an der Nase um noch mehr Geld raus zuschlagen. Nirgendwo kann man wirklich die anwaltliche Arbeit überprüfen lassen. Da müsste man wieder teuere Prozesse führen. Wegen dieser Diskriminierung in mehreren Punkten bin ich aus Deutschland ausgewandert. Sehr traurig.

  3. Liana Carluccio sagt:

    Mein Sohn ist ein bisschen Geistig Behindert sein Vater verleugnet das und ist bei den Umgängen überfordert und schlägt regelmässig zu vom Gericht in Karlsruhe Durlach würde die Anzeige meines Sohnes wegen Körpeverletzung abgeschmettert aus Mangel an Beweisen der Sozialarbeiter vom Jugendamt Durlach kehrt Regelmässig meine Beweise unter den Tisch aber sms vom Vater Kult er sich an die ich dem Vater geschrieben habe behauptet ohne Beweise ständig ich würde die Kinder Misshandeln ich muss Regelmässig meine Kinder vom Kinderarzt untersuchen lassen um meine Unschuld zu beweisen er hat mich schon mehrfach zuhause Kontrolliert nur weil er was gegen mich finden will nach der Anzeige meines Sohnes wurde der Vater nicht einmal kontrolliert er hat ihn noch nie zu Hause untersucht ich wollte das er eine Therapie gegen seine Gewaltausbrüche macht musste er auch nicht machen wenn er jetzt im Dezember2017 den Betreuten Umgang beendet läuft alles wie bisher mein Sohn hat keine Lust mehr seinen Vater zu treffen er möchte endlich in Ruhe und Frieden leben aber ich werde dazu gezwungen Ihn zu zwingen seinen Vater zu treffen das leben ist für meinen Sohn unerträglich geworden er möchte nach der Schule und überhaupt nur seine Ruhe sagt er einfach eine normale Fröhliche Kindheit haben aber die Väterrechtler lassen ihn und mich nicht in Ruhe.

    • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

      Erschreckend – wir wünschen dir und deinem Sohn alles Gute und dass euer Leidensweg bald ein Ende hat!! Leider kein Einzelfall – traurig und erschreckend

  4. Claudia Sckaer sagt:

    Hallo,

    seit über 5 Jahren, seit dem 12.05.2010 habe ich keinen Kontakt mehr mit meinen vier kleinen Kindern, geb. 2006, 2007 u 2009. Seit 23 Monaten habe ich kein Lebenszeichen meiner Kinder. Meine Kinder wurden von den Großeltern väterlicherseits entzogen. Aktivität oder Hilfesuche, löst immer nur ungebetenen Besuch aus. Keiner macht was. Ich habe vor einiger Zeit neue Anträge zum Fam.-gericht Saarbrücken geschickt. Der Richter ließ ein kurzes Schreiben fertigen. Ich würde versuchen abgeschlossene Verfahren aufzuwickeln, daher ist nichts zu veranlassen. Mir hat es den Boden unter den Füßen weggezogen. Ein Beschwerdeschreiben habe ich an das OLG in Saarbrücken gereicht, das OLG bei dem ich nicht reden durfte, dass die Entscheidung des befangenen Richters Christmann durchgezogen hat. Ich weiß nicht mehr weiter und könnte etwas Beistand gebrauchen.
    Es wäre nett es würde mir jemand antworten.

    • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

      leider können wir hier dir nur unser Verständnis anbieten; wir sind nämlich ein österreichischer blog! aber wie wär’s wenn du mit der deutschen Mütterlobby Kontakt aufnimmst? link findest du bei unseren Artikeln: Mütterlobby Blog wünschen dir alles Gute und starke Nerven!!

  5. Mara G. sagt:

    Auch ich habe seit mein kleiner (3 Jahr) da ist nur ärger. Obwohl der Erzeuger sich auch an die vorherigen Regelungen vom Gericht nicht hält bekommt er doch mehr zugesprochen. Jetzt ein Jahr gar kein Kontakt und plötzlich bekomme ich wieder Post bon seinem Anwalt..

    • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

      …. und dann wird gejammert, wie arm doch die Väter sind…. danke für deinen Kommentar!

  6. Ich habe schon einige MÜTTER gefunden die durch die unprofessionelle und mütterfeindliche Vorgangsweise von rainbows geschädigt wurden- dagegen klingt mein Leiden: mangelnde dokumentation – Falschaussage vor Gericht- wirkich Rel harmlos .
    Ich bitte , dass sich weitere MÜTTER melden und konkrete Angaben machen. Wir wollen eine medienwirksame Sammelklage einreichen !

  7. z sagt:

    Hallo
    gibt es auch starke Vereine, Institute in Österreich, die was bewirken und ausrichten können? Die, die ich kenne, richten nichts aus!
    lg

    • Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

      welche kennst du? in Österreich gibt’s einige Frauenorganisationen, die sich für die Frauen einsetzen: Österreichischer Frauenring, Plattform 20000Frauen, autonome Frauenhäuser, Netzwerk der Frauen- und Mädchenberatungsstellen uvm. Zusammenarbeit, Vernetzung und Nicht-Locker-Lassen ist die Devise, auch wenn’s manchmal nicht so schnell geht wie wir das gern hätten!

      • Zur Interessensvertretung von Alleinerziehenden gibt es auch die Österreichische Plattform für Alleinerziehende. Wir versuchen die Interessen und Herausforderungen von Alleinerziehenden und Patchworkfamilien in Politik und Gesellschaft zu vertreten. Zur Beratung von Alleinerziehenden gibt es einige Organisationen, die sich damit befassen. In vielen wird auch Rechtsberatung angeboten. Es kann sich aber jede Alleinerziehende bei uns melden, wir sind gerne dabei behilflich eine örtlich nahe Beratungsstelle zu finden. 01/890 3 890, oepa@oepa.or.at

  8. Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

    PS: ob es sich beim Umgang mit „der Frau gehörenden Gewebe“ um eine Rechtsverletzung handelt, kann nicht beurteilt werden, bevor nicht eine Betroffene das im konkreten Fall thematisiert.uns ist jedenfalls kein Fall bekannt, in dem eine Frau die Herausgabe des Gewebes zur Aufbewahrung verlangt hätte.

  9. Frauenrechte verteidigen !!! sagt:

    wir veröffentlichen hier auch Darstellungen, die sehr subjektive Sichtweisen vor sehr persönlichen Erfahrungshintergründen vertreten und die in dem Fall nicht unbedingt mit dem Thema unseres Blogs „Mütter ohne Rechte“ was zu tun haben – immerhin haben sich offenbar Frauen entschieden, eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden, bevor das geschilderte Gräuel-Szenario zum Tragen kam – ob das die ohnehin schwierige Entscheidung, vor die sich Frauen im Fall einer ungewollten Schwangerschaft gestellt sehen, erleichtert, sei dahin gestellt…..

  10. Die deutsche Mütterlobby schickt uns folgenden interessanten Veranstaltungshinweis – vielleicht wollte jemand ohnehin schon immer nach Frankfurt, ist grad in der Nähe, hat Zeit, Lust und Geld unsere deutschen Mitstreiterinnen zu unterstützen?

    „Am 27.2. gibt es eine Tagung in Frankfurt a.M.
    Safety First – Gewalt an Frauen und Kindern nach Trennung und in Sorgerechtsverfahren

    Interessant vielleicht auch für Euch? Siehe auch
    https://www.facebook.com/pages/Mütterlobby-e-V-in-Gründung/

    Herzliche Grüße Barbara Thieme

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