Eine Userin ruft um Hilfe und fragt:
„Hat jemand aus dem Saarland Interesse daran die Machenschaften von Jugendamt,Verfahrenspflegerin, Familienhilfe, Gutachterin und Richterin auf zu decken?
Meine Geschichte ist für viele interessant und sollte der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden da ihre Aspekte auf Ebenen spielen und Menschen betreffen die eigentlich für den Schutz von Kindern sich stark machen sollten!
Diese Menschen die doch über jeden Zweifel erhaben sein sollten und einen Eid schworen!
Mir wurde aufgrund meines Wissens betreffend eines Jugendamtes unter fragwürdigen Handlungen aller Beteiligten das Sorgerecht entzogen und mein Kind entrissen.
Dies hatte zur Folge dass ich einen Schlaganfall erlitt.
Hilfe von außen kann ich keine erwarten denn die Macht des Jugendamtes scheint grenzenlos. Und wie sagt ein Sprichwort „Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus“
Hier geht es darum dass O-Ton „ Häusliche Gewalt und Gewalt gegen ein Kind nicht interessiert und unwichtig ist!“
Dieses auch nicht als Kindeswohlgefährdung gewertet wird wohl aber die schützende Mutter als erziehungsunfähig systematisch abgestempelt wird weil sie auf die Rechte des Kindes pocht und Wissen über die Unfähigkeit dieser Menschen hat die bei einer Nachbarsfamilie ebenso wenig einschritt und dies über 2 ½ Jahren.
Ich diese nun entsorgte Mutter schützte die Nachbarskinder im Alleingang!
So wurde zum Beispiel von einem Pro-Vater eingestellten Jugendamtsmitarbeiter bei den ersten begleiteten Umgängen mein Kind mit dem anderen Elternteil alleine gelassen obwohl dieses Kind immer wieder Ängste ansprach weil der Vater schlage!
Dieser Mitarbeiter der dann O-Ton „Wisse wie sich schützen“ als ich mein Unverständnis darüber kund tat.
In der ersten Verhandlung dann wurde ich von diesem ohne Grund als psychisch krank genannt!
Und alle weiteren bescheinigten dieses einfach nur!
So eine Verfahrenspflegerin die die gesetzliche Vertretung des Kindes sein soll und die die Rechte des Kindes verletzt!
Das Kindeswohl sollte ihr Interesse sein! Die Verfahrenspflegerin hat mit Absicht oder aus grober Nachlässigkeit einen Schaden verursacht indem:
– Vertreten falsche Interessen (die des Vaters und Jugendamtes) und ihr Einkommen.
– Falsche Vertretung der Interessen des Kindes
denn sie unterschlug die vom Kind berichtete Gewalt des Vaters in ihrem vordatierten Bericht an das Gericht! (Beweisbar mit Tonaufnahme und Protokoll)
Eine Richtigstellung wurde nie vorgenommen!
Wohl wusste diese aber wie mich negativ darstellen!
Dann eine Familienhilfe die verdreht, hinzu dichtet, an andere Stelle benutzt, Sachen von sich gibt die nur der
Verfahrenspflegerin gesagt wurde und erneut weiß wie mich darstellen.
Auch hier keine Richtigstellung die ich erbat aufgrund meiner Aufnahme und Protokoll!
Da mir dies sehr dubios vorkam recherchierte ich und musste feststellen dass:
– Verfahrenspflegerin und Familienhilfe aus dem selben Hause sind!
– Dieses Haus kurz vor dem aus stand! (Beweis Zeitungsberichterstattung)
– Diese Familienhilfe die Ehefrau des Amtsgerichtsdirektor ist in dem unser Fall verhandelt wird! (Man erinnert sich an der Jugendamtsmitarbeiter weiß wie sich schützen!?
Ja ich weiss es nun auch!
Der Verdacht liegt nahe dass hier Gefälligkeitsberichte erstellt werden und wurden!
Denn diese Hilfe müsste und kann hier in der Nähe stattfinden aber wurde dort hin gegeben!
Warum wohl?
Diese Haus in dem alle beschäftigt waren stand vor dem Aus und erhielt dann Aufträge um das Gehalt der Mitarbeiter zu sichern (Beweis Zeitungsartikel über das Aus)
Dann eine Gutachterin die auf Vermutungen erziehungsunfähig plädiert und die Fakten nicht vorgelegt bekam oder nicht gelesen hat! Aber unwahrscheinlich denn sie erwähnt etwas aus einer Mail und den Rest der die Gewalt anspricht will sie nicht gesehen haben?
Die nicht erkennt dass ihr gegenüber sie mit beweisbaren Lügen manipuliert hat.
Und die nicht erkennt dass ihr alle Vorwürfe aus einem bereits vorhandene Beschluss OLG Hamm • Beschluss vom 18. November 2013 • Az. 8 UF 169/12 aus 2013 serviert wurden und die die Gewalt die der Betreffende in seiner
Herkunftsfamilie nicht exploriert!
Dieses Vorgehen zeigt deutlich die Abhängigkeit des Einen und des Anderen!
Sämtliche Beweise durfte ich vor Gericht nicht vorlegen! Im Gegenteil diese wurden alle unter den Teppich gekehrt!
Eine Verteidigung meiner Anwältin fand nie statt, so wurde nie auf Schriftstücke der Gegenseite reagiert, so wurde nicht mitgeteilt das man auf etwas hätte Stellung nehmen sollen etc…
Sicher wenn die Gegenseite tag ein Tag aus zu Gast im Gericht ist. Nein es besteht überhaupt keine Abhängigkeit!
Von allen Beteiligten liegt unprofessionnelles Handeln und gar Betrug vor!
So wurden sehr viele Verfahrensfehler begangen die nur vertuscht werden sollen!
Es heißt doch geschütztes und verletzbares Rechtsgut sind die absolut geschützten Rechte des Kindes nach den Definitionen des BVerfG und den Kinderrechtskonventionen von UN und Europarat.
Der Schaden des Kindes besteht darin entgegen seinen Interessen und Wünschen einem anderen Elternteil sorgerechtlich zugeordnet worden zu sein!
Und nun wieder in einer Angstbindung sich zu befinden!
Diese Angstbindung zeigt sich da das Kind ein Vorfall des schlagende Vaters nun der Mutter anlastet!
Dieser Herr hat bereits eine Tochter aus erster Ehe und hat diese gegen die eigene Mutter immer wieder manipuliert.
Bei dem Versuch das Kind zu entreißen wurde vorschnell und ohne Gerichtsbeschluss gehandelt was mir ein Schlaganfall bescherte!
Diesem Kind welches immer zu mir und dem Gericht sagte „Mama ich will Papa sehen aber nicht für immer bei ihm wohnen“ wurden die Rechte mit Füssen getreten und ihm dann bei der erneuten Herausnähme diesmal mit Beschluss dann vermittelt es wäre in Ordnung!
Nun ist es so dass das Kind nun in Belgien entfremdet wird!
Dieses Kind weiß um die Gefahr so wie die Kinder des Nachbarn um die Gefahr wussten!
Warum die beteiligten sich so verhielten ist weil ich als Nachbarin 3 Kinder schützte die täglich misshandelt wurden und die uns unser Leben beeinträchtigte. Als nach Anzeige beim Jugendamt nichts geschah drohte ich mit Öffentlichkeit.
Aus diesem Grunde wurde ich entsorgt!
Wie kann es sein dass ich in Deutschland ein Kind zum Umgang mit einem Gewalt ausübenden Mann überreden muss und mir die keine Gewalt ausübe den Umgang verwehrt wird weil die Berichte so verfasst wurden ohne zu ermitteln.?
Beweise lagen zu genüge vor, diese wurden aber vertuscht und nicht beachtet!
Denn wenn die unterlagen gesichtet geworden wären wüssten diese das der Herr die selbe Masche bereits schon einmal angewandt hat! (Unterlagen vorhanden)
So Z.B Ein Gerichtsersuchen der Ex die ihm Gewalttätigkeit und Manipulation vorwirft! Diese versuchte ein PAS-Suizid und fand sich in einer Psychiatrie wieder!
Das dieser Herr bereits gewalttätig in einer ehemaligen Beziehung war!
Die Gewalt endete nicht bei der Scheidung der EX
Es wurde Gewalt bei uns angewandt und es wird wieder geschehen!
Ich bin machtlos, hilflos denn ich kann mein Kind nicht schutzlos lassen!
Welcher journalistischer Profi hat keine Angst vor dem mächtigen Jugendamt!
Auch schäme ich mich immens dafür entsorgt geworden zu sein! Meinem Kind keinen Schutz bieten zu können.
Gerne würde ich diesen empfangen um ihn die Unterlagen und die Beweise vorlegen
Ich vergaß ganz zu erwähnen dass irgendwann bei uns eine Familie einzog die ihre Kinder 3 an der Zahl misshandelten.
Nachbarschaft und ich selber habe beim Jugendamt Anzeige erstattet. Leider tat sich 2 ½ Jahre nichts.
2 ½ Jahre in denen mein Kind immer wieder Zeuge wurde und ich diese Kinder im Alleingang schützte.(Das ist mein Wissen wofür ich mit Entzug des Sorgerechtes bestraft wurde)
Es stellte sich heraus das die selben Beteiligten (Helfer) am Werke waren wie bei uns!
Und erst als ich mich Untätigkeit und Unfähigkeit drohte wurde dort eingegriffen!
Diese Kinder wurden dann fremduntergebracht.
Also wie kommt es dass ich mit der höchsten Strafe einem Sorgerechtsentzug bestraft werde wenn doch das mildere Mittel Anwendung finden sollte!
Mein Kind wurde nie von mir gefährdet sondern immer nur von Dritten!
Danke für die Zeit die Sie mir widmeten.
Gerichtlich vorgehen kann ich nicht da erstens nun Hartz4 Bezieher und weil sich niemand findet der sich diesem annehmen will!
Jemand sagte es mir unverblümt dass er nichts für mich tun kann denn er habe Angst vor Repressalien und dass ich niemanden finden werde der sich dem annimmt!
Es muss ein Kind vor dem nicht gewalttätigen Elternteil geschützt werden (ich ), dieses Kind muss aber nun beim Gewalt ausübenden Vater in Belgien leben (der Vater)
Auch wird mir der Kontakt zu meinem Kind verboten nur aufgrund der falschen Berichterstattung .“
Anmerkung der Administratorinnen dieses blogs: wir haben diese Fallgeschichte im Originalton der Betroffenen veröffentlicht. Recherchen oder Faktenfindung wurden von uns nicht angestellt.