So, jetzt haben wir sie, die neuen Sorgerechtsregelungen! Die LeserInnen dieses Blogs wissen wovon wir sprechen, deswegen ersparen wir uns weitere Details, um sie nicht zu langweilen.
Die Frauenministerin und mit ihr die SP-Frauen freuen sich: Sie haben zäh verhandelt, die automatische gemeinsame Obsorge erfolgreich verhindert und überhaupt, sie sind ja sooooo modern – ???
Die gemeinsame Obsorge nach der Trennung haben wir bereits seit 2001, damals beschlossen von schwarz-blau, gegen vehementen Widerstand der SPÖ. Die am 28.11. im Justizausschuss beschlossene Gesetzesnovelle legt noch ein Schäuferl nach: Gemeinsame Obsorge soll nun auch gegen den Willen eines Elternteils vom Gericht verfügt werden können. Gleichzeitig werden mit betroffener Miene Statistiken zu häuslicher Gewalt gegen Frauen präsentiert. Mittels Frauenbarometer 4 mit Schwerpunkt GEWALT. Die 51 Prozent Frauen, die bereits häusliche Gewalt erfahren haben, werden sich durch eine Regelung, die sie zur Gemeinsamkeit mit ihren Messerstechern und Prüglern und Würgern vergattert, sicher wärmstens unterstützt fühlen, oder?
Gerade zu Weihnachten steigen die familiären Gewalttaten sprunghaft an, Opfer sind überwiegend Frauen und Kinder – alle Jahre wieder! Aber wahrscheinlich werden die Messerstecher friedlicher, wenn das Gericht die gemeinsame Obsorge verfügt hat – oder meldet da jemand Zweifel an? Letzten Sonntag – es war der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen – haben es zwei Frauen nicht überlebt und zwei entgingen knapp ihren Peinigern – wie viele werden es demnächst sein? Oh du fröhliche, oh du selige….
Wir wünschen den SPÖ-Frauen und allen Verfechtern der modernen Errungenschaften einer erzwungenen Gemeinsamkeit jedenfalls ein friedliches Fest – nächstes Jahr werden wir dann hoffentlich erfahren, ob das moderne neue Familienrecht auch den geprügelten, vergewaltigten und niedergestochenen Frauen mehr familiäre Harmonie gebracht hat – wenn wir’s noch erleben….
Danke Gertraud, das ist ein ganz wichtiger Hinweis!!! Und um es noch zu verdeutlichen: Gutachten sind ganz stark eine ökonomische Frage, da musst nämlich das Geld haben, dir das leisten zu können: Vorschuss erlegen, Gutachten vorfinanzieren – und wie viel Frauen, die noch dazu eh grad in Gerichtsverfahren hängen, werden sich das leisten können, glaubt Ihr? Monika Pinterits weiss aus ihrer jahrzehntelangen Praxis ganz genau wovon sie spricht. Und wir Juristinnen wissen es auch: Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei ganz verschiedene Paar Schuhe!!
paßt gut zu obigen Ausführungen:
„Das ist wie Glaskugelschauen“
Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwältin, ist mit der Praxis der Zusammenarbeit von Richtern und Gutachtern in Obsorgeverfahren nicht einverstanden.
Bei den richterlichen Entscheidungen werde das Gutachten zu sehr in den Vordergrund gerückt.
Allerdings ist dieses quasi eine „Momentaufnahme“, die erhobenen „schweren Persönlichkeitsstörungen“, welche von einem Gutachter/einer Gutachterin bescheinigt werden, können durch ein Gegengutachten entkräftet werden. Voraussetzung: Es ist genug Geld da. Pinterits wünscht sich eine gemeinsame Enquete mit Richtern, Gutachtern und Sozialarbeitern, um Wege zu finden, die Praxis in immerhin heiklen Obsorgeverfahren zu verbessern.
Mehr dazu im Online-Kurier >>> „Das ist wie Glaskugelschauen“
http://kurier.at/chronik/das-ist-wie-glaskugelschauen/1.589.812