FLASHMOB 20.11., 13h30!!

Alle empörten Frauen – bitte kommen!

Flashmob gegen die gemeinsame Obsorge durch Gerichtsurteil!

Dienstag, 20.11., 13h30, vor dem Parlament

An diesem Tag findet um 14h ein ExpertInnen-Hearing zum neuen Kindschafts- und Namensrecht statt. Kernpunkt: Gemeinsame Obsorge soll auch gegen den Willen z.B. der Mutter durch Gerichtsurteil erzwungen werden können. Wie soll das gehen? Die Bedenken, die zahlreiche Organisationen dagegen in der Begutachtung vorgebracht haben, wurden nicht berücksichtigt. Die Plattform 20000 Frauen ruft daher zu einer Aktion vor dem Parlament auf: Sie wird zeigen, wohin richterlich angeordnete Gemeinsamkeit führen kann!

Kommt und protestiert – jede Stimme zählt!

Hintergrund:
Der Ministerrat hat beim Schreiben des Protokolls am 13.11. das Gesetz ,durchgewunken‘. Eine knappe Woche nach Ende der Begutachtungsfrist ist das ein Skandal, nachdem es doch von vielen Seiten ernste Bedenken gab. Nicht nur seitens der Plattform, auch vom Frauenring, dem Netzwerk der Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, der autonomen Frauenhäuser, von Familienverbänden, RichterInnen, Standesämtern, Familienberatungseinrichtungen etc. siehe:
http://zwanzigtausendfrauen.at/2012/10/obsorgedebatte/
Die nächste Etappe ist der Justizausschuss und die Plattform-Frauen haben beschlossen, eine Protestaktion durchzuführen. Die 2 Sitzungen des Justizausschusses, in denen das behandelt wird, sind am 20.11. zwischen 14:00 und 17:00 und am 28.11. zwischen 10:00 und 13:00.

Aus der Presseaussendung der Plattform:

„Protestaktion für Veränderungen im vorliegenden Gesetzesentwurf und gegen eine Husch-Pfusch-Aktion des Gesetzgebers

Nach den Bestimmungen im Entwurf kann nach einer sogenannten „Abkühlphase“ von sechs Monaten oder länger die gemeinsame Obsorge gerichtlich verfügt werden – auch gegen den Willen eines Elternteils. „Diese gerichtlich verordnete gemeinsame Obsorge darf nicht Gesetz werden“, fordert Plattform-Vertreterin Rosemarie Ertl. Wenn sich die Elternteile einig sind, brauchen sie weder Urteil noch Gericht. Bei Konflikten ist es für alle Beteiligten besser, wenn ein Elternteil allein verantwortlich ist.

Von Frauenhäusern und anderen Fraueneinrichtungen gibt es zudem schwerste Bedenken gegen die „Abkühlphase“. „In Gewaltbeziehungen bedeutet das eine Verlängerung der Gewalt und eine Traumatisierung von Kindern und Frauen. Ein gewalttätiger Partner hat seinen Anspruch auf das Sorgerecht verloren. Das muss gesetzlich garantiert sein!“ fordert Ertl. Gefordert wird außerdem eine dem Gericht vorgeschaltete Schlichtungsstelle, um Konflikte im Fall von Trennungen nicht noch zu verschärfen.

Neben diesen inhaltlichen Aspekten richtet sich die Protestaktion der Plattform 20000frauen auch gegen demokratiepolitische Defizite im Gesetzgebungsprozess. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endete am 5.November, am 13. November wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen und eine Woche später kommt sie in den Justizausschuss, der sie am 28. November absegnen soll. „Bei diesem Termindruck müsste jemand schon rund um die Uhr schuften, um die fast 50 Stellungnahmen wirklich zu berücksichtigen. Für Verhandlungen war da sicher keine Zeit. Unsere Stellungnahmen und Expertinnen-Inputs verkommen bei solchen Husch-Pfusch-Aktionen zu Alibiaktionen und zur Beschäftigungstherapie, und das Parlament wickelt nur noch einen Schaukampf ab“, kritisiert Ertl.“

Über Frauenrechte verteidigen !!!

Der Blog "Mütter ohne Rechte!!!" wurde im Oktober 2012 gestartet, um den Frauen und Müttern eine Stimme zu geben gegen den derzeit so deutlich wahrnehmbaren Rollback und der ständigen Beseitigung von Frauen- und damit Menschenrechten. Antifeminismus bedeutet mit Sicherheit NICHT Emanzipation des Mannes!
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