WOMEN UNITE!

Das solltet ihr euch nicht entgehen lassen:

Eine internationale Frauenkoalition gegen Väter, die ihre Rechte missbrauchen und Mütter drangsalieren:

The Women’s Coalition Pac

Women unite – kämpft gemeinsam für eure Rechte und um eure Kinder!

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Drastischer Anstieg von Gefährdungen des Kindeswohls

Die deutsche Mütterlobby macht auf eine Pressemitteilung der Berliner Jugendämter aufmerksam: Für fast 12.000 Kinder wurden Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls – KWG – eingeleitet, ein Anstieg von 18 Prozent! Mehr als die Hälfte wegen Vernachlässigung, aber der Rest wegen physischer, psychischer oder sexueller Gewalt.

Wer Genaueres wissen will, auch über Ungereimtheiten hinsichtlich der offiziellen Zahlen der Bundesstatistik, bitte die Mütterlobby kontaktieren: kontakt@muetterlobby.de

PM Berliner Jugendämter 15-07-14

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Deutschland: Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes!

Es ist ein Meilenstein in der derzeitigen rechtlichen Entwicklung – ein so genanntes, erfundenes „PAS – Parental Alienation Syndrom“ ist als Grund für Kindesabnahmen von nicht vermittelnden Müttern wohl damit mehr oder weniger wirkungslos! In Deutschland darf ein Gericht ein Kind nicht zum persönlichen Kontakt mit dem Vater zwingen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

8.6.2015: In Deutschland darf ein Gericht ein Kind nicht zum persönlichen Kontakt mit dem Vater zwingen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Höchstgericht hatte den Fall eines Kindes zu beurteilen, dessen Eltern sich kurz nach der Geburt trennten. Das Kind lebt seither bei der Mutter. Das Umgangsrecht des Vaters wurde Gegenstand eines jahrelangen Gerichtsverfahrens. Sieben Jahre nach der Geburt entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M., dass dem Vater ein Umgang mit seinem Kind in Begleitung mit einem Umgangspfleger zustand. In der Folge fanden jedoch kaum Kontakte statt, weil das Kind diese ablehnte und die Mutter Treffen boykottierte. Sie wurde deshalb mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro (310 Franken) bestraft.

Kindeswohl gefährdet

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. schloss schliesslich ein Umgangsrecht des Vaters mit seinem Kind aus. Es begründete den Entscheid damit, dass das Kind jeden Umgang mit seinem Vater ablehne. Die Mutter sei weder Willens noch in der Lage, das Kind für Kontakte zum Vater zu motivieren und der Vater benutze es für den Machtkampf mit der Mutter. Ein gerichtlich erzwungener Kontakt würde das Kindeswohl gefährden. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. folgte im Wesentlichen der Argumentation des Amtsgerichts. Der Wille des Kindes werde zwar von der Mutter beeinflusst. Dennoch müsse man diesen berücksichtigen. Das Oberlandesgericht erlaubte für zwei Jahre einen monatlichen Briefkontakt.

Kindeswille entscheidend

Das Höchstgericht hat nun entschieden, dass das Urteil der Vorinstanz das verfassungsmässig geschützte Elternrecht nicht verletzt. Ein Gericht dürfe im Einzelfall das Umgangsrecht einschränken oder ausschliessen, wenn das Kindeswohl gefährdet sei. Entscheidend sei der Kindeswille und zwar auch dann, wenn dieser von einem Elternteil bewusst oder unbewusst beeinflusst werde. Der manipulierte Wille des Kindes sei nur unerheblich, wenn die beeinflussten Äusserungen des Kindes seinen tatsächlichen Bindungsverhältnissen nicht entsprechen. Das Urteil der Vorinstanz sei verhältnismässig, da es dem Vater den brieflichen Kontakt erlaube und er nach zwei Jahren die Umgangssituation erneut gerichtlich überprüfen lassen könne.

Mutter zum Einlenken zwingen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Anfang dieses Jahres im gleichen Fall Deutschland gerügt. Das Verfahren dauere viel zu lange und der Vater habe zu wenig rechtliche Mittel, um seinen Anspruch auf Umgang durchsetzen zu können. Die Mutter müsse mit einem wesentlich höheren Ordnungsgeld zum Einlenken angehalten werden. Dies lehnt das Bundesverfassungsgericht ab. Einen erhöhten Druck auf die Mutter werde das Kind zum jetzigen Zeitpunkt als «Bedrohung seines etablierten Familiensystems» wahrnehmen. (aus Frauensicht.ch )

Weiterlesen: Entscheidung Bundesverfassungsgericht Deutschland

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Familienrecht lapidar: „Das ist nun mal so“ – Der Fall Naporra

Familienrecht lapidar: „Das ist nun mal so“ – Der Fall Naporra

Lapidare Aussage des Richters: „Das ist nun mal so.“
In drei Jahren „Lapidar-Zeit“ geht das Leben weiter. Und sie wundern sich,
dass ich nicht mehr die bin, die ich mal war, nachdem nichts mehr so ist,
wie es mal war. Ich wollte mein Kind zurück haben, und die Scheidung von
meinem getrennt lebenden Ehemann. Ich bestellte ein Familiengericht. Was
dann folgte, machte aus mir eine wahre Medusa vor dem Herrn Familienrichter.

Da ik var Medusa – Vorher kam die Vetreibung aus der patriarchalen
Kuschelecke

Ein halbes Jahr nachdem mein Mann von Mecklenburg-Vorpommern wieder zu
seiner Mutter nach Hessen gezogen war, begann ich eine Ausbildung bei der
evangelischen Kirche zur Gemeindepädagogin (Katechetin). Meine Pastorin,
die mich wegen meiner ehrenamtlichen Arbeit kannte, hatte mich
vorgeschlagen. Unsere gemeinsame Tochter Nina (Name geändert) lebte seit
dem Wegzug ihres Vaters einvernehmlich bei mir. Die Ferien, alle Ferien und
Feiertage wie Ostern, Pfingsten oder Weihnachten ab dem ersten
Weihnachtsfeiertag verbrachte sie in Hessen. Wann immer es ihm möglich war,
besuchte mein Mann das Kind. Seine berufliche Selbstständigkeit ermöglichte
es ihm, oftmals auch länger bei uns bleiben zu können. Dass ich mein
eigenes Schlafzimmer im Haus bezogen hatte, muss ich wohl nicht extra dazu
schreiben. Somit funktionierte unser sogenanntes „traditionales Milieu“
auch während des Getrenntlebens. Finanziell war ich immer noch von meinem
Mann abhängig. Aber die begonnene Ausbildung bot mir eine berufliche
Perspektive. Mit einem Abschluss hätte ich mich bundesweit bewerben können.
Als Katechetin wären meine beruflichen Chancen besser gewesen, als mit
meiner abgeschlossenen Ausbildung als Schneiderin. Das heißt, wenn unsere
Tochter ihre eigene Ausbildung begonnen, oder sich entschlossen hätte,
Abitur zu machen, wäre ich nach einer langen Familienpause wieder
erwerbstätig geworden. Mein Mann hätte, wenn gewollt, beruflich kürzer
treten können. So war der Plan. Sehr patriarchal.
Doch es kam anders. Eineinhalb Jahre nachdem mein Mann zu seiner Mutter
gezogen war, kehrte die damals 12jährige Nina nicht wieder aus den
Sommerferien in Hessen zurück.
Ich habe erst auf meine telefonische Nachfrage am vorletzten Ferientag
davon erfahren. Ich kann nicht in Worte fassen, was sich in den Tagen
danach in meinem Inneren abgespielt hat. Dann folgte das Übliche: Gespräch
mit dem Jugendamt, Hoffnung auf Ninas baldige Rückkehr, Hoffnung, dass sie
ihren 13ten Geburtstag im September wieder bei mir zu Hause verbringen
würde.

Da war noch Hoffnung in mir
Auf den Verlust meines Kindes folgte ein kleiner Marathon: Termine beim
Anwalt, Gespräch mit dem Verfahrensbeistand, Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
auf mich, ein sogenannter Eilantrag und ein Besuch beim Jobcenter mit einem
Berg von Anträgen und einer Liste von Dokumenten, die ich zu besorgen
hatte, sowie ein Termin bei meiner Jobvermittlerin am gleichen Tag, dem
sogleich Bewerbungen um eine Vollzeitstelle folgten. Was mich antrieb, war
meine Hoffnung, dass ich, wenn ich nur stark genug bin, einen guten
Eindruck auf meine Tochter, auf das Jugendamt und auch auf meinen Ehemann
machen würde, um somit mein Kind zurück zu erhalten. Eigentlich überstiegen
die Bemühungen um einen Arbeitsplatz damals meine Kräfte. Aber ich musste
mich dazu aufraffen, die fröhliche, auf einen beruflichen Neueinstieg
neugierige Bewerberin zu spielen. Schließlich hatte mein Mann mir mit dem
Entzug des Kindes auch gleich die Kontovollmacht und damit meine
finanzielle Existenzgrundlage entzogen. Damit war der sofortige Gang zum
Jobcenter zwingend für mich. Meine erste Bewerbung als Küsterin bei der
Kirche verlief erfolglos, eine Bewerbung bei einem Altenheim in der Nähe,
als Altenpflegeassistentin, ebenso. Beim dritten Anlauf hat es schließlich
geklappt. Der Vermittlungsvorschlag führte mich in eine Kneipe. Bierzapfen,
Getränke ausschenken, Bockwurst, Kasse, Flirten und Putzen waren nun mein
Alltag. Sogar das Flirten fiel mir einigermaßen leicht, war es doch nur ein
weiterer Testlauf meiner schauspielerischen Fähigkeiten, die ich in dieser
Zeit öfter unter Beweis stellen musste.

Der Volksmund sagt: „Die Zeit heilt“. Moderne Menschen sprechen von
„Deeskalation“

Mit Deeskalation lässt sich vieles, um nicht zu sagen: Fast alles glatt
bügeln. Doch hier hat jemand eine Falte hinein gebügelt. Hier hat jemand
der Falschen das Kind weggenommen. Das Fatale daran ist, dass es sich hier
um keinen Einzelfall handelt.
Nach dem Verlust meiner überalles geliebten Tochter habe ich festgestellt,
dass dieser Rechtsstaat mich scheinbar völlig im Regen stehen lässt. Auf
meiner Suche nach den Gründen für dieses Verhalten stieß ich auf politische
Hintergründe, von denen ich vorher nie etwas gehört hatte:
Gender-Mainstreaming, Anti-Väter-Diskriminierung, Neue Weltordnung (NWO). –
Die sogenannten „Bilderberger“ sind mitnichten eine Verschwörungstheorie,
sie haben mittlerweile ihre eigene Homepage. – Alles dreht sich um
Machbarkeit und um Geld, und nicht mehr um Natürlichkeit. Jede
Natürlichkeit, die Urform des Menschseins, sogar die Natur selbst muss
dieser religionsartigen Machbarkeits-Hörigkeit und Neugestaltungssucht
weichen. Ich erkannte die weltumspannenden Zusammenhänge dieser
Political-Correctness. Auch fand ich heraus, dass sich viele Mütter in
Müttergruppen im Internet zusammengefunden hatten. Allmählich fing ich an,
mich mit Begriffen zu beschäftigen, wie Feminismus, Patriarchat,
Matriarchat, sowie mit dem Unwort „Neubeelterung“, und plötzlich war da
etwas gar nicht mehr so neues, es gab jetzt nur einen neuen Begriff dafür:
Matri-Feminismus.

Verfahrensverschleppung
Seit ich den Eilantrag, der mir mein Kind zurück bringen sollte, gestellt
hatte, waren irgendwann fünf Monate vergangen. Dann fand die Verhandlung
statt, eine Farce nach dieser Zeit.
Eine Mischung aus Verzweiflung und Stolz bewog mich dazu, mir meinen
Schmerz nicht anmerken zu lassen. Mein Schauspielunterricht in der Kneipe
zeigte Wirkung. Ich wollte meiner Tochter nicht als hilflos weinende,
schwache Mutter in Erinnerung bleiben. Eineinhalb Jahre lang hatte ich sie
alleine erzogen. Ich war ihr Felsen in der Brandung, ein Leuchtturm und ein
warmes weiches Wattebett. So sollte sie mich in Erinnerung behalten, als
eine starke Frau. Die Wahrheit indes sah anders aus. Ich fühlte mich so
ausgeliefert und gedemütigt, dass ich zu stolz war, meine Ohnmacht
gegenüber eines eigenmächtig und rücksichtslos handelnden Ehegatten samt
bleiernem Behörden-Klüngel zu zeigen. Denn eines war mir nach fünf Monaten
des Briefeschreibens und Wartens auf diesen Gerichtstermin klar: Die
Tochter bleibt beim Vater. Und so kam es auch. Der Vater erhielt das
vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Preußische Gerichtsbarkeit. Dass
wir in der Tat gar nicht so weit vom alten Preußen entfernt sind, war mir
damals gar nicht bewusst. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass
niemand zur Urteilsverkündung aufgestanden ist… An meinem 48sten
Geburtstag, also am Tag nach der Verhandlung, lief ich weinend durch das
Haus, um der Forderung der Verfahrenspflegerin nachzukommen, dem Kind
einige Erinnerungstücke an mich aus dem Haus heraus zu suchen, einzupacken
und diese Dinge nach Waren in ihr Büro zu bringen, wo sie vom Vater
abgeholt wurden, bevor er mit dem Kind wieder nach Hessen fuhr. Auch die
Softeis-Maschine, ein Geschenk aus guten Zeiten, welches ich ihr während
der Sommerferien zu ihrem 13ten Geburtstag voller Vorfreude gekauft hatte,
war dabei. Sie liebte Softeis. Auch die urige Erzählpuppe mit dem roten
Kleid, die ihr so gut gefallen hatte, legte ich in die Reisetasche, die ich
aus schwarzem Gobelin-Stoff mit buntem Tulpenmuster genäht hatte. Im Rahmen
meiner Ausbildung hatte ich einige dieser Erzählpuppen aus Sisaldraht,
Holzköpfen und Kleidern aus Wollstoff genäht. Nina hatte mir dabei
zugesehen, und ich bereute in diesem Moment, dass ich sie nicht mehr
motiviert hatte, selbst auch so eine Puppe zu basteln. Ich hängte eins der
drei gläsernen, mit Perlen und Bändchen verzierten Deko-Herzchen ab, die im
Wohnzimmerfenster hingen und mit denen sie immer spielte, und legte es zu
den Erinnerungsstücken, ebenso meine kleine Taschenbibel mit Goldschnitt in
einem genähten Stoffeinband mit Knöpfchen, ein paar Fotos, meinen
Kaffeepott mit der Aufschrift „Unser Norden“, eine Visitenkarte mit Bild
von mir und noch ein paar kleine Dinge, sowie ein paar Kleidungsstücke. Ich
kann das Gefühl nicht beschreiben, mit dem ich das Haus nach den passenden
Erinnerungsstücken durchsuchte und in die Tasche packte, die auf meinem
Esstisch stand. Es war ein erzwungenes und absurdes Abschieds-Ritual.
Hilflos suchte ich nach einer schönen Schachtel, nach einer Schatulle. Doch
alles was ich finden konnte, war diese schwarze quadratische
Billig-Keksdose, in die ich die kleinsten Gegenstände legte.

Trauer auf der einen, Zynismus auf der anderen Seite
Es gibt Dinge, mit denen kann man leben – aber man kann sie nicht verwinden.
Noch heute, beinahe drei Jahre später, hängt ihr Adventskalender als Mobile
wie ein stummer Zeuge am Balken im Esszimmer.
Die kleinen schwarzen Wollvögel mit den lustigen Augen und den roten
Schnäbeln fallen langsam ab. Die roten kleinen Säckchen, die ich immer mit
Kleinigkeiten gefüllt habe, die ich schon Wochen vorher ausgesucht und für
den Kalender gesammelt hatte, liegen in einem kleinen Schuhkarton. Ninas
gemalte Bilder wellen sich langsam an der Wand in der Küche. Der
Stundenplan klebt noch immer an der Innenseite der Schranktür, wo der Kaba
und die Nutella-Creme stand. Nur finden sich keine Nutella-Creme und keine
Flakes mehr in meinem Küchenschrank. Einige Tage, bevor ich diesen Beitrag
verfasste, fand eine Anhörung vor dem Familiengericht statt. Ich wurde in
Amtshilfe alleine in Waren angehört, weil ich es mir nicht leisten kann,
die 700 Kilometer zum Gerichtstermin nach Hanau zu fahren. Das Verfahren
war irgendwann nach dem Termin im Dezember vor zweieinhalb Jahren nach
Hessen verwiesen worden, wo der Vater und die inzwischen 15jährige Tochter
leben. Auf die meiner Meinung nach zynische Frage des Richters nach Umgang
und Sorgerecht erklärten meine Anwältin und ich beides als ERLEDDIGT
aufgrund der verstrichenen Zeit und aufgrund des Eklats vor zwei Jahren an
Ostern, auf den ich später noch zu sprechen komme. Ich hoffe auch im
Interesse der anderen betroffenen Mütter, dass der Richter nicht vergisst,
was ich ihm gesagt habe, als er wegen der langen Verfahrensdauer von fünf
Monaten für ein Eilverfahren Aufenthaltsbestimmungsrecht und 18 Monaten für
ein Verfahren Ehegattenunterhalt, ganz lapidar und irgendwie unglaublich
arrogant sagte, das sei nun mal so. Ich sagte: „Keine Entscheidung ist auch
eine. Das ist das Faustrecht“.

Ein paar Tage nach dem absurden Abschiedsritual, kurz nach Weihnachten vor
etwas mehr als zweieinhalb Jahren, war damals ein Paket von meiner Tochter
und ihrem Vater bei mir angekommen, ohne Gruß, ohne Karte, ohne Foto, mit
den zerbröselten selbstgebackenen Keksen meiner Schwiegermutter, bei der
ich nie willkommen war, in dieser schwarzen Billig-Keksdose. Daneben lag
eine batteriebetriebene Pfeffermühle, die vermutlich ein Werbegeschenk
eines Lieferanten meines Gatten war.

Jobsuche – Ich wollte ein neues Leben
Den Job in der Kneipe hatte ich verloren. Eine eifersüchtige Kollegin hatte
mich beim Chef schlecht gemacht, und ich habe mich tatsächlich über den
Verlust dieses Jobs geärgert… In der Zeit vor Ostern nahm ich schließlich
eine neue Arbeitsstelle auf, die vom Jobcenter gefördert wurde. Einfache
Wegstrecke: 50 Kilometer. Und ich freute mich auch über diesen
Arbeitsplatz. Konnte ich doch meine Fähigkeiten als Schneiderin nutzen.
Jetzt wurde ich als Segelmacherin und Planen-Bauerin weitergebildet. Ich
hatte Glück, schnell übernommen zu werden, nachdem ich über eine
Zeitarbeitsfirma an diesen Arbeitsplatz gekommen war. Meine Tage, so schien
es, wurden wieder ein wenig heller, und ich freute mich über den Tariflohn
von knapp neun Euro pro Stunde. Doch an diesem Lohn, und an dem mehr als
verständlichen Neid der schon länger dort beschäftigten Mitarbeiter, die
wesentlich weniger als ich verdienten, scheiterte auch dieser Versuch, ein
neues Leben zu beginnen. Das war es, was ich mir nach dem Verlust meiner
Tochter gewünscht hatte: Ein neues Leben.

Mobbing:
Eigentlich hätte ich meinem Naturell gemäß dem Mobbing standhalten können,
so dachte ich. Doch während der Probezeit ereignete sich das, was ich seit
dem als „Osterbesuch“ bezeichne, ein Eklat, ein Kontakt-Abbruch zu meiner
Tochter. Der „Osterbericht“ liegt in meiner Akte. Mein Ex, so nannte ich
ihn inzwischen, brachte mir zum ersten Mal seit dem „Umzug“ meiner Tochter
das Kind für fünf Tage, und er blieb in dieser Zeit auch gleich da. Die
beschämenden Details erspare ich mir an dieser Stelle. Fakt ist, dass ich
ihn und seine Tochter am fünften Tag aus dem Haus hinaus geworfen habe, um
mich nicht vor dem Kind zu blamieren und um den Rest Würde, den ich nach
dem Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Nina in mir hatte, zu
behalten. Wenige Tage nach diesem Eklat zog ich den Schlussstrich und gab
die Stelle als Segelmacherin auf, zum Glück ohne Sanktionen seitens des
Jobcenters.

Der Eklat an Ostern:
Kurz danach erhielt ich Post von meinem Ex, in der er seinem Wunsch
Ausdruck verlieh, dass ich ihm und Nina nach Hessen folgen solle. „Du
gehörst dahin, wo wir sind,“ sagte er zu mir, und er betonte: „Die Nina
will hier (in Hessen) bleiben“. Nachdem ich mich geweigert hatte, wie eine
Katze hinter ihm und seiner Tochter hinterher zu kriechen, stornierte er
sämtliche Lastschriftmandate für laufende Kosten wie Strom, Wasser,
Telefon, Müll. Doch davon sollte ich erst später erfahren, als die ersten
Mahnungen kamen. Eigentlich hatte ich nach dem Osterbesuch in naiver Weise
eine sogenannte Härtefallscheidung erwartet, doch nichts geschah. Einfach
nichts. Auch vom Jugendamt, das ja informiert wurde, hörte ich nichts.
Nichts. Absolute Funkstille.

Patriarchaler Eklat:
Um den angekündigten, oder soll ich sagen: Den an Ostern angedrohten Besuch
meines Ex in den Sommerferien zu verhindern, rief ich schließlich einen
ehemaligen Kollegen, einen Russland-Deutschen an, und bat ihn, zu
überlegen, ob er denn jemanden kenne, der kurzfristig in die
Einliegerwohnung bei mir im Haus einziehen könne. Als Mieter. Er kannte
jemanden, einen seit drei Jahren trockenen Alkoholiker. Deutscher. Es war
ein netter Mann, dem man seine jahrelange Alkohol-Karriere nicht ansah. Und
er wollte sofort eine Beziehung eingehen, Verlobung, später – natürlich
Hochzeit… Kurz: Ich ergriff kurzentschlossen die Gelegenheit, mir doch noch
die Chance auf ein neues Leben zu stehlen, und sagte: „Ja“. Ich war so
desillusioniert, dass diesen patriarchalen Eklat als Glück empfand, ganz
nach der fragwürdigen Devise: Früher wurden Ehen auch arrangiert, und viele
davon waren sicher auch glücklich. Ich informierte alle über meine
Verlobung, auch das Familiengericht. Für eine kurze Zeit fühlte ich mich
tatsächlich glücklich. Oder soll ich sagen: Erleichtert? Ja, ich atmete
sogar ein wenig auf, und ich veröffentlichte meine ersten neun Märchen, die
ich nach dem Verlust meines Kindes geschrieben hatte, demonstrativ unter
dem Titel „Ma Carpédiem – Märchen einer Ehebrecherin“. Ich muss nicht dazu
sagen, dass außer dem Fortgang des Scheidungsverfahrens auch der Ruhm als
Autorin natürlich ausblieb. Bücher gibt es, wie Sand am Meer, und ebenso
viele unbekannte Autoren. Aber was für mich zählte war, dass ich mit der
Herausgabe des Märchenbuchs dachte, ein dunkles Kapitel meines Lebens für
mich abgeschlossen und hinter mir gelassen zu haben. Ich veröffentlichte
sogar unter Pseudonym, um Abstand von meinem nun ungeliebten Ehenamen zu
gewinnen.

Ein neuer Job:
Während dieser etwa ein Jahr andauernden Beziehung begann ich, als
Altenpflegeassistentin zu arbeiten, eine halbe Stelle plus Überstunden. Ich
mochte die alten Menschen. Und ich freute mich über acht Euro Stundenlohn,
was mir in meiner Lage beinahe fürstlich erschien.

Skandal um Verfahrenskosten. Gleich und Gleich ist nicht das Selbe
Ich dachte, ich hätte meinen Platz gefunden. Nach dieser scheinbar
glücklichen Fügung des Schicksals holte mich eine im Grunde schon
vergessene Mahnung von der Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern ein.
In der Zeit, als ich Alg2 bezog, hatte der Familienrichter in Waren mich
dazu verurteilt, Verfahrenskosten für das monatelang Verschleppte
Eilverfahren wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu zahlen. Meinen
Antrag auf Kostenniederschlagung wegen Verfahrensverschleppung lehnte der
gleiche Richter ab, der das Verfahren verschleppt hatte. Auch für das
Scheidungsverfahren hatte dieser Richter mir weder Prozesskostenhilfe noch
Verfahrenskostenvorschuss zugestanden. Sein Grund: Da ich, als
unterhaltsberechtigte Ehefrau Angst hatte, dass gegen den
Bewilligungsbescheid für das Arbeitslosengeld von der Antragsgegner-Seite,
also von meinem Ehemann, Widerspruch eingelegt würde – weil ich ja
unterhaltsberechtigt war, weigerte ich mich, den Bewilligungsbescheid vom
Jobcenter dem Familiengericht vorzulegen. Ich hatte schlicht und ergreifend
Angst, dass ich dann ohne Alg2 und ohne Unterhalt dastehen würde. Indes
reichte die Beweislage allerdings aus, um mir Verfahrenskostenvorschuss für
das Verfahren Ehegattenunterhalt zu bewilligen. Gleich und gleich ist eben
nicht das Selbe.
Das wurde mir nun zum Verhängnis. Nach drei Monaten Arbeit im Pflegeheim
war mir eine wirklich gute Zwischenbeurteilung ausgestellt worden. Nach gut
fünf Monaten indes, kurz vor Ablauf der Probezeit, und kurz nach der
Pfändungsandrohung von der Landeszentralkasse wegen just dieser
Verfahrenskosten wurde mir schließlich die Kündigung mitgeteilt.
Nachdem ich alles so geregelt hatte, dass die laufenden Kosten über mein
Girokonto liefen, fühlte mich von diesem Rechtsstaat regelrecht verfolgt,
so dass ich kurzerhand mein Bankkonto auflöste, nicht ohne die Schuld
vorher doch noch zu zahlen. Mein Verlobter lebte zu diesem Zeitpunkt seit
etwas weniger als ein Jahr bei mir, und das Jobcenter würde uns demnächst
ohnehin als eine Bedarfsgemeinschaft führen. Insofern beschleunigte mein
trotziger Entschluss diesen Prozess nur um ein paar Wochen.

Sozialer Abstieg Erster Ein-Euro-Job
Zwei Wochen nach dem Verlust meines wirklich geliebten Jobs als
Altenpflegeassistentin machte ich sozusagen mein Hobby zum Beruf, um es
humorvoll zu formulieren. Ich begann in einem sogenannten Ein-Euro-Job im
grünen Bereich, also in einem nahegelegenen Landschaftspark und in den
Dörfern der Gemeinde zu arbeiten. Ich muss sagen, auch diese Arbeit hat mir
Spaß gemacht, auch wenn sich langsam immer häufiger Migräne bei mir
einstellte. Weitere drei Wochen später musste ich zu meinem Entsetzen
feststellen, dass mir vom Jobcenter keine Leistungen nach Alg2 mehr
bewilligt wurden, obwohl ich 30 Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit für
eine Aufwandsentschädigung von nur einem lächerlichen Euro pro Stunde
arbeitete. Mir war das Übergangsgeld meines Lebensgefährten angerechnet
worden. Erst nach meinem Protest, und nachdem ich diesen Ein-Euro-Job
hingeworfen habe, wurden mir immerhin 140 Euro Alg2 im Monat bewilligt.
Also nahm ich den Euro-Job mit 30-Wochenstunden und im Schnitt etwa 100
Euro pro Monat wieder auf. Das hieß für mich: Dreißig Stunden pro Woche
arbeiten für insgesamt maximal 240 Euro im Monat. Dazu sage ich nur so
viel: Armut tut weh. Ungerechtigkeit befördert das Böse im Menschen ans
Tageslicht. Mein Lebensgefährte aber sah es gelassen, und er vertrat die
Ansicht: „Hundert Euro sind auch Geld“. Von nun an war der Frust mein
täglicher Begleiter. Jetzt war ich, trotzdem dass ich arbeiten ging, mit
meiner nackten Existenz von meinem Lebensgefährten abhängig, der sich
angewöhnt hatte, vor meinen Augen meine Post zu öffnen und sie zu lesen,
bevor er mir das Schreiben gab, ohne mir den Inhalt erklären zu können. Und
plötzlich wollte er beim Wocheneinkauf „sparen“, das heißt, er wollte
lieber öfter mal in der Woche alleine einkaufen, anstatt mit mir einen
Wocheneinkauf zu machen.
Um die Anspannung los zu werden und um abends zur Ruhe zu kommen, habe ich
in dieser Zeit angefangen, vor dem Zubettgehen ein Glas Wein zu trinken.
Mein Lebensgefährte konnte immer gut zusehen, wenn seine Verwandten ein
Gläschen Wein tranken, ohne dass er ein Verlangen nach Alkohol spürte. Doch
bei meinem Gläschen Wein war das offenbar anders. Schon am zweiten Abend
erlitt er einen Rückfall. Ich verständigte daraufhin seinen Betreuer, den
das Gericht wegen seiner geistigen Behinderung in Folge seiner
Alkoholkrankheit für ihn bestimmt hatte, und drei Wochen später zog er aus.
Ausgerechnet in dieser turbulenten Zeit verschwand die Migräne beinahe
vollständig. Ich sah es als ein gutes Omen an.

Plötzlich Haft-Androhung!
Nun stand ich auf eigenen, nein auf selbst geliehenen Füßen, mit Hilfe des
Jobcenters, während ich weiterhin im grünen Bereich arbeitete. Dann kam der
Monat Oktober, und diesen Oktober werde ich nicht vergessen. Ich lernte,
was es heißt, eine gerichtliche Haft-Androhung in den Händen zu halten. Nun
wusste ich, wie es sich wohl anfühlen muss, kein Mitglied dieser
Gesellschaft mehr zu sein.

Was war mein Verbrechen? Oh, ich steckte schon seit Monaten in
Verhandlungen um einen Ehevertrag fest, der mir die Scheidung ermöglichen
sollte, indem hier die alleinige Übernahme der Kosten für die Ehescheidung
durch meinen Ex festgeschrieben werden sollte. An dieser Stelle sei nur am
Rande erwähnt, dass dieser Vertrag auch ein halbes Jahr später noch nicht
zustande kommen sollte. Wollte mein Ex nach einer Langzeitehe doch das
„traditionale Milieu“ (Begriff aus der Soziologie), sprich:
Zugewinngemeinschaft nachträglich negieren, zu Gunsten einer Gütertrennung.
Im Zuge dieser Turbulenzen mit Jobcenter, Auszug des Lebensgefährten und
eben dieser Verhandlungen mit dem Ex hatte ich vergessen, meine Unterlagen
für den Versorgungsausgleich an die Rentenversicherung zu schicken. Die
Einzige, die wegen dieses Versäumnisses einen Schaden zu befürchten gehabt
hätte, wäre ich selbst gewesen, weil sich damit die von mir gewünschte
Scheidung verzögert hätte. Aber Paragraphen sind aus Blei gemacht, und
nicht aus dem Wasser des Lebens und des Mitfühlens gewachsen. Ich habe es
damals in einem Brief an meine Nachbarn zusammen gefasst:
Sie nahmen mir mein Kind, sie nahmen mir die Mittel zum Leben, sie beuteten
meine Arbeitskraft aus, und nun wollen sie mich in den Knast schicken.

Flucht vor meinem eigenen Suizid
Um es kurz zu machen: Ich lies mich krankschreiben und floh Hals über Kopf
mit meinem großen Hund von Mecklenburg-Vorpommern ins Saarland zu einem
flüchtigen Internet-Bekannten, vor meinem eigenen Suizid.
Ich erzähle nichts über diesen Bekannten. Es ging gut aus. Das muss
genügen. Schon nach einer Woche war ich wieder zu Hause. Die Phase, in der
ich Selbstmord begehen wollte, hatte ich überwunden, auch mit seiner Hilfe.
Herzlichen Dank nach Saarbrücken! Im November begann für mich die zweite
Auflage der gleichen Maßnahme, der Ein-Euro-Job im grünen Bereich. Nach
diesem Drama fühlte ich mich wieder fit, setzte mein Lächeln auf und ging
fröhlich zur Arbeit. Neu war es ja nicht, ich kannte es ja schon. Kein
Grund zur Aufregung also. Alles gut. Zu Beginn der Weihnachtsfeier der
Gemeindemitarbeiter und der beiden Euro-Jobber wurde uns gesagt, dass von
Seiten der Gemeinde beabsichtigt war, einen Mann einzustellen, der in der
Vergangenheit bereits als Euro-Jobber für sie gearbeitet hatte. Wir
empfanden es als frustrierend, ich fand es darüber hinaus – auch vor dem
Hintergrund meiner Erfahrungen mit dem Familiengericht und meinem Ex, auch
als diskriminierend, insbesondere deshalb, weil meine Jobvermittlerin sich
dem Bürgermeister gegenüber dafür rechtfertigen musste, warum sie mir diese
Arbeitsgelegenheit gab, und nicht diesem Mann. Das Argument für diesen
Mann: „Kettensägenschein“. Den hätte ich allerdings auch erwerben können.
Zum März des folgenden Jahres wurde dann ein anderer Mann tatsächlich von
der Gemeinde eingestellt. Ich fühlte mich erstrecht diskriminiert: Die
Männer arbeiten für Mindestlohn, also für 8,50 pro Stunde auf
450-Euro-Basis, und wir Frauen für 1,– Euro. Eine weitere Frau die schon
seit Jahren für die Gemeinde im grünen Bereich arbeite, wurde zwar
ebenfalls mit Mindestlohn übernommen, aber nur auf 165-Euro-Basis. Das Ende
meiner Frustrationstoleranz war damit erreicht.

Der Kampf gegen Windmühlenflügel geht weiter
Irgendwie hatte ich schon seit längerem das Gefühl, seit dem Verlust meiner
Tochter gegen Windmühlenflügel ankämpfen zu müssen. Einmal mehr fühlte ich
mich verfolgt, meine unbezahlte körperliche Arbeit empfand ich zunehmend
als „Sträflingsarbeit“. Ein weiterer Windmühlenschlag kam dann mit dem
nächsten Bewilligungsbescheid vom Jobcenter: Ab Juni 2015 sollen meine
Kosten für die Nachtspeicher-Heizung nicht übernommen werden. Die EON bucht
aber bekanntermaßen auch im Sommer den Abschlag für die Stromkosten
einschließlich Nachtstrom für die Heizung ab. Bei diesem Abschlag hätte
ich, ohne dass mir die „Kosten für Unterkunft und Heizung“ erstattet
werden, nicht mehr genug Geld übrig, um mich in ausreichendem Maß mit
Lebensmitteln versorgen zu können. Ich hatte Selbstmordgedanken. Folge:
Krankschreibung und Beendigung meiner Maßnahme seitens des Jobcenters.
Derzeit läuft immer noch das Widerspruchsverfahren gegen diesen
Bewilligungsbescheid.
Die Windmühlenschläge habe ich nicht gezählt, aber der nächste kündigte
sich in Form eines Gesprächs mit meinem Nachbarn an. Hier in
Mecklenburg-Vorpommern liefen früher die Wasserleitungen für die Häuser
durch die Gärten, so auch bei meinem Nachbarn. An seiner mittlerweile
extrem maroden Leitung bin ich mit angeschlossen. Er muss daher dringend
eine neue Leitung verlegen lassen, welche dann von der Straßenseite in sein
Haus führt, und ich muss mir eine eigene Leitung legen lassen, um auch
weiterhin meine eigene Wasserversorgung sicherstellen zu können. Dass ich
mir das ohne meinen Anteil am Zugewinn aus der Ehe, den ich erworben habe,
nicht leisten kann, muss ich wohl kaum großartig erklären. Ich werde mich
also um einen Kostenvoranschlag bemühen, und meinen äußerst unwilligen und
unkooperativen Ehemann als Eigentümer des Hauses um Übernahme dieser Kosten
bitten müssen. Bereits jetzt weiß ich, was das für mich bedeutet:
Anwaltsschreiben und Zurückweisungen, Antrag bei Gericht wegen der
Kostenübernahme, Verzögerungen und demzufolge Mahnungen mit Androhung der
Unterbrechung der Wasserversorgung seitens der EON.

Dieser Staat führt Krieg gegen Mütter
Es wäre ja gelogen, abzustreiten unter den ständigen „Windmühlenschlägen“
zu stöhnen.
Den Kampf gegen Windmühlenflügel kann der einzelne Mensch nicht gewinnen.
Irgendwann bricht er unter diesen ständigen „Schlägen“ zusammen. Was bleibt
mir anderes übrig, als zu versuchen, das Fundament dieser Windmühle frei zu
legen, sprich: Dort, am Fundament nach der Wahrheit zu graben? Wenn das
Fundament frei liegt, kann es geschehen, so hoffe ich, dass diese Windmühle
unter ihrem eigenen Gewicht, unter ihrer Größe, unter ihrer eigenen Wucht
und Macht zusammenbricht. Bin ich jetzt eine Staatsfeindin? Nein, dieser
sogenannte Rechtsstaat ist MEIN Feind. Ich schreibe das nicht, ohne später
wenigstens den Versuch eines Lösungsansatzes zu bieten.
Denn ich bin kein Einzelfall. Dieser Staat führt Krieg gegen Mütter.
Das zeigt ein Blick in die zahlreichen Müttergruppen in den sozialen Medien.
Dies ist der Fall der Brigitte Naporra, die mit bürgerlichem Name
Köppel-Mutz heißt. Zuständig ist das Familiengericht in 63454 Hanau am Main
in Hessen. Amtshilfe leistet das Gericht hier vor Ort, bei dem die Anträge
gestellt wurden, das Familiengericht in 17192 Waren, Kreis Mecklenburgische
Seenplatte. Die Namen der Richter verkneife ich mir hier. Denn auch sie, so
mein Eindruck, folgen „nur“ einer Political Correctness und dem Diktat von
Gender-Mainstreaming, das uns auf EU-Ebene verordnet ist.

Am Fundament der „Windmühle“ angelangt: Das grundsätzliche Problem wird
sichtbar

Das Folgende geht insbesondere an die Richter in diesem Land!
Ich vertraue immer noch der der Gesetzgebung, die auf unserem guten alten
Grundgesetz aufbaut, auch den Richtern und der Exekutive, aber nicht mehr
einer sogenannten Bundesrepublik, deren Verfassung seit 2007 keinen
„gebiets-territoralen“ Geltungsbereich mehr hat, einer Bundesrepublik, die
im Grunde immer noch Deutsches Reich ist, ein Deutsches Reich, das aber
keine Staatsorgane mehr hat. (Google weiß mehr darüber.) Deswegen wünsche
ich mir, dass diese Bundesrepublik ihre staatlichen Organe auf das Deutsche
Reich in den Grenzen der BRD überträgt. Und ich hoffe, dass dieses
DEMOKRAISCHE DEUTSCHE REICH sich nicht mehr einer Fremdbestimmung von außen
wie in den Zeiten der Weimarer Republik und der BRD unterwirft! Ich wünsche
mir den Anschluss des Demokratischen Deutschen Reichs an ein kommunistisch
orientiertes System, das heißt: Die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens. (Letzteres wünsche ich mir nicht alleine. Auf der
öffentlichen Homepage der Gruppe MatriParis – einer matrifokal und
feministisch orientierten Müttergruppe, ist mehr darüber zu lesen.) Ich bin
NICHT eine von Denen, die bei jedem Knöllchen, also aus m. A. „niederen
Bewegründen“ auf das Dilemma der heimlichen Illegalität der Bundesrepublik
verweisen, mit der Frage nach der Legitimation der Staatsorgane, die eben
auch Knöllchen schreiben. Ordnung muss sein, insbesondere auch im Interesse
der Schwachen unter uns. Die Organe unseres Staatskörpers arbeiten, auch
wenn sie keine offizielle Legitimation besitzen, und ich bin sehr froh
darüber, dass sie arbeiten.
ABER ich fordere hiermit insbesondere die Familienrichter auf, dafür zu
sorgen, dass es nicht mehr „Windmühlen“ gibt, die Müttern immer öfter die
Kinder nehmen und den Müttern, welche wegen des Verlusts ihrer Kinder oft
traumatisiert sind, dann in der Folge immer wieder die Beine wegreißen.
Liebe Richter, bitte beruft Euch auf unser gutes altes Grundgesetz, und
nicht mehr länger auf das, was diese BRD als Gehilfin und
Ideologie-Verfechterin dieser Bilderberger vorschreibt. Wer ist diese BRD?
Sie ist ein Konstrukt der Vergangenheit, ein Organisations-Konstrukt der
Siegermächte. Seit dem 15. April 2015 ist der Besatzungsvertrag der BRD
ausgelaufen! Also, liebe Richter, seid nicht von gestern! Schaut nach
vorne. Wir sind frei, und Ihr seid bitte das, was ich von Euch erwarte,
wenn ich ein Familiengericht bestelle: Salomo, und nicht ein
Verwaltungsbeamter und Gehilfe der Bilderberger, die bestimmt nicht das
Wohl des Deutschen Volks im Sinn haben, in dessen Namen Ihr Urteile
aussprecht. Ihr sollt keinen Krieg gegen Mütter führen, denn den könnt Ihr
nicht gewinnen. Wir verstoßenen Mütter sorgen dafür, dass dieser Müttermord
des 21sten Jahrhunderts in den Blick der breiten Öffentlichkeit gelangt.
Damit legen wir das Fundament dieser „Windmühle“ frei. Und keine
vernünftige und aufgeklärte Frau wird mehr bereit sein, unter diesen
Umständen ein Kind zu gebären, bzw. zu empfangen, es sei denn, sie würde
dazu gezwungen.

„Mütter sind keine Götter, Herr Richter“
Noch eine Mutmaßung in meinem, nicht abgeschlossenen Fall:
Vielleicht hat es dem Richter in Waren damals ja gar nicht gefallen, mir
mein Kind wegnehmen zu müssen. (Ich kann mich noch gut an die Verhandlung
erinnern… Ich glaube, es wäre ein Tabu-Bruch zu beschreiben, welche
Handbewegung des Richters in sein Gesicht ich während der Urteilsverkündung
beobachtet habe.) – Weil das „nun mal so ist“, dass „das“ so lange dauert,
hat sich die Frage nach Umgang und Sorgerecht mittlerweile ERLEDIGT. Im
Falle einer Scheidung würde dem Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen
werden müssen. Ich unterstelle jetzt mal, dass Sie das gar nicht wollen,
Herr Vorsitzender. Daher so „schnell“ keine Scheidung. Richtig? Daher kein
Ausgleich des meines Anteils am Zugewinn, den ich während dieser Ehe
erworben habe. (Zugewinngemeinschaft ist NICHT ein anderes Wort für
„Diebstahl in der Ehe“, auch wenn es den Herren vielleicht nicht gefällt.
Aber „das ist nun mal so“ – Matriarchie ist die Urform des Menschseins,
nicht ohne Grund. Die Arbeit im Haus und für „das Haus“ ist wertvoll. Sie
ist das Fundament, der Felsen in der Brandung, auf dem „das Haus“ steht.)
Also: Schluss mit der Windmühle, bitte! Sorgen Sie dann wenigstens dafür,
dass mein Ehemann und Eigentümer dieses Hauses diese Wasserleitung bezahlt.
Sonst muss ich irgendwann tatsächlich vorzeitig meinen Löffel abgeben, denn
Trinkwasser ist nicht ohne Grund ein Menschenrecht, ebenso die Versorgung
mit ausreichend Lebensmitteln. Und Sie möchten es vielleicht nicht glauben:
Auch Mütter sind nur Menschen. Mütter sind keine Götter, Herr Richter, die
nur allein vom Zugucken leben können… nur „von Luft und Liebe“ (Volksmund),
aber ich sehe keine Liebe… .
Ich mache es öffentlich, ich grabe also am Fundament der Windmühle, weil
ich nicht weiß, wie lange ich diesen „Windmühlenschlägen“ noch standhalten
kann. Und wenn ich spüre, dass ich es nicht mehr kann, werde ich einer
andren Mutter meines Vertrauens die Zugangsdaten und Passwörter geben.

DerKampf geht weiter!

Brigitte Naporra

Mit dieser Post erhalten Sie folgende Empfehlung:
MatriParis – Matrifokalität ist die Urform des Mensch-Seins – Öffentliche
Homepage der Gruppe
Website MatriParis: MatriParis
Matriparis auf facebook: matriparis facebook
Märchen für Frauen von Brigitte Naporra: Ma Carpédiem, Märchen der Erinnye: Brigitte Naporra
Ich bekenne mich als Matri-Feministin.

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Worum geht’s den Väterrechtlern? Ein Lesetipp

Nicht mehr ganz taufrisch, aber immer noch höchst aktuell: Geht es den Väterrechtlern um die Rechte der Kinder? Nein, sagt progress im Sommer 2012:

Um die Rechte der Kinder geht es nicht

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Mütterlobby Blog

Auch die deutsche Mütterlobby führt einen blog – letzte Einträge zu Zwangsumgang und Zwangskontakt und Kindesentzug durch den Vater und staatliche Willkür:

Hier geht’s zum Blog: Mütterlobby Blog

Website der Mütterlobby: muetterlobby.de
Letzter Eintrag vom 18.5.: Brief an Bundesministerin Schwesig: Aktuelles

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Das Schönwettergesetz

Und noch ein vorweihnachtlicher Lesetipp:

Ausgezeichneter Artikel zur Gemeinsamen Obsorge: Wie fühlt sich das an, auch aus Sicht der Kinder?

Treffende Würdigung zum Abschluss: Die gemeinsame Obsorge ist ein Schönwettergesetz: Menschen, die sich vertragen, brauchen weder Recht noch Gericht, und die, die streiten, bekommen dadurch Aufrüstung in grausamen Rosenkriegen – lesenswert!

Gerichtskrimi im Mütterblitz

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Wütende Väter, Vollstrecker und das Kindeswohl

Wieder mal Lesezeit:

Lesenswerter Artikel von Gunnar Schupelius über die Auswirkungen des neuen Sorgerechts in Deutschland und über den Umgang wütender Väterrechtler, die ihr Sorgerecht gegen den Willen der Mütter „vollstrecken“, mit Kritik – Angst und Bang könnt einem werden!!

Wütende Väter stürmten mein Postfach

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Lesen

Heute mal – die Tage werden kürzer, die Abende länger – ein Lesetipp, den wir der Mütterlobby verdanken:

Norbert Blüm und sein neues Buch „Einspruch“, das sich mit Schicksalen entrechteter Mütter befasst.

Weitere Buch-Tipps für Frauen im Frauen-Buch-Shop auf Brigitte Naporras website – selber Schriftstellerin und Verfasserin von Frauenmärchen:

Frauen-Buch-Shop

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Von der Bitterkeit der Mütter im Patriarchat

Schon einmal das Gefühl gehabt, als Mutter in dieser patriarchalen Gesellschaft allein gelassen zu sein? Zum Trost: Es liegt nicht an uns, nein, das Patriarchat schlägt zurück – Gebärneid, Frauenhass, und einiges mehr. Dazu ein ausgezeichneter, lesenswerter Blogeintrag der Mädchenmannschaft:

Von Tittenmutter an Bitterfotze

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